Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Der Ultima Marketing GmbH, Seitenstettengasse 5/37, A-1010 Wien/Österreich

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die Agentur (Ultima Marketing GmbH, Seitenstettengasse 5/37, A-1010 Wien/Österreich, im Folgenden: Agentur) nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für die ebenfalls im Leistungsportfolio der Agentur angebotene Marketing-Betreuung, welche Marketing-Beratung und -Planung, Research/Marketing-Analyse, den Media-Einkauf und die Media-Abwicklung in allen anderen als den sozialen Medien zum Gegenstand hat.

1.4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

1.5. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

  1. Vertragsgegenstand
    2.1. Ultima Marketing ist eine Agentur für Design & Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing und der Social Media Kommunikation sowie im Bereich Marketing & Consulting betreut. Die Agentur unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-)Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.2. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

2.3. Diese Beauftragung regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

  1. Leistungen der Agentur
    3.1. Die Agentur stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-)Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:

3.1.1.1. Erklärung der Bedeutung von Social Media,

3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,

3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social-Media-Aktivitäten.

3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, technischer Implementierung und/oder Design von Social Media Auftritten wie insbesondere Facebook-, Instagram-, LinkedIn-, Xing-, Pinterest- oder Google-MyBusiness-Unternehmensseiten.

3.1.3. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Google- und/oder Facebook-/Instagram Ads.

3.1.4. Betreuung von Social Media Accounts für den Kunden in Form von Postplanung und Gestaltung in Abstimmung mit dem Kunden im Namen des Kunden.

  1. Vertragsschluss und Projektablauf
    4.1. Die Agentur erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Dieses Angebot kann ebenfalls per E-Mail erfolgen und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Form.

4.2. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die Annahme des von der Agentur im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots per E-Mail erfolgen; wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebots in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) erforderlich.

4.3. Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages; sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.

4.4. Die Agentur darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen; diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Die Agentur verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.

4.5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Zeitplan wird im Folgenden auch als Projektplan bezeichnet.

4.6. Erfolgt die Beauftragung durch den Vertragspartner über einen entsprechenden Leistungszeitraum, wird die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen und der Vertragspartner hat bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses die ausstehenden Kosten bis Vertragsende zu tragen. Diese können nach Absprache mit der Agentur innerhalb einer Schlussrate oder in Teilzahlungen beglichen werden.

  1. Leistungsänderungen im Projektverlauf
    5.1. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der mittels des Auftrags konkret vereinbarten Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen verlangen:

5.1.1. Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber der Agentur wenigstens in Textform.

5.1.2. Im Falle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.

5.1.3. Die Agentur prüft den Änderungswunsch so schnell wie möglich und unterbreitet dem Kunden ein Zusatzangebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie der damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.

5.1.4. Das Zusatzangebot der Agentur muss vom Kunden wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) angenommen werden. Diese übereinstimmenden Erklärungen in Textform zur Leistungsänderung werden jeweils Bestandteil dieses Vertrages.

5.2. Die Agentur wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist die Agentur wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich wenigstens in Textform mit.

  1. Abnahmen
    6.1. Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen (insbesondere für Social Media Posts).

6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung, wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Social Media Posts – egal auf welchen Plattformen – oder, falls in Leistungsbeschreibungen nicht anders angeführt, haben eine Abnahmefrist von einem Tag ab dem Postdatum. Erhält die Agentur vom Kunden innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Mängelrüge, gilt der Post automatisch als abgenommen. Hierzu bedarf es weder einer schriftlichen Abnahmeerklärung noch eines Abnahmeprotokolls. (Begründung: Einführung einer Abnahmefiktion für Social Media Posts zur Beschleunigung des Prozesses und Vermeidung von Unklarheiten.)

6.3. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

6.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:

6.4.1. Der Kunde übergibt der Agentur eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.

6.4.2. Die Agentur beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.

6.4.3. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

6.5. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch die Agentur. Als unwesentlicher Mangel wird zum Beispiel ein Rechtschreibfehler im Inhaltstext oder ein minimaler Grafikfehler im Design angesehen, der das Gesamtbild nicht verzerrt.

6.6. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch die Agentur, zu erklären.

  1. Teilnahme an Pitches und Erstellung von Keynotes
    7.1. Erbringt die Agentur Leistungen im Rahmen eines Pitches, so ist der der Agentur entstehende Aufwand in Form von abzurechnenden Manntagen nach den regulären Tagessätzen durch den Pitch-Kunden (im Folgenden hier als Auftraggeber bezeichnet) zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den unter dem Pitch entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.). Das ausschließliche Nutzungsrecht erlischt jedoch nach 12 Monaten, wenn der Auftraggeber nicht binnen dieses Zeitraums die im Pitch entwickelte Kampagne nachweisbar begonnen hat umzusetzen. Beginnt der Auftraggeber die Kampagne binnen dieses Zeitraums umzusetzen und bringt er die Kampagne binnen weiterer sechs Monate auf den Markt, so behält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken. Dem Auftraggeber obliegt eine Anzeigepflicht gegenüber der Agentur bezüglich der Umsetzung der Kampagne sowie der Markteinführung der Kampagne.

7.2. Von Ziffer 7.1 abweichende Vereinbarungen müssen gesondert getroffen und wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) vereinbart werden.

7.3. Erbringt die Agentur abweichend von Ziffer 7.1 und 7.2 Leistungen im Rahmen eines Pitches, ohne dass der Auftraggeber eine Gegenleistung erbringt, so gelten die nachfolgenden Regelungen:

7.3.1. Der Auftraggeber erhält hinsichtlich der im Rahmen des Pitches entstandenen urheberrechtlich geschützten Werke (Konzepte, Designvorlagen etc.) keine Nutzungsrechte.

7.3.2. Die Parteien sind sich über die entsprechende Geltung des Urheberrechts auch hinsichtlich der im Rahmen des Pitches entstandenen nicht urheberrechtlich geschützten Arbeiten und Leistungen einig. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich kein Nutzungsrecht an diesen Arbeiten und Leistungen.

7.3.3. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass der Auftraggeber die im Rahmen des Pitches von der Agentur erstellten Unterlagen – gleich ob urheberrechtlich geschützt oder nicht – nicht an Dritte, insbesondere nicht an andere Agenturen, weitergeben darf.

7.3.4. Gibt der Kunde diese Unterlagen entgegen den hier bestehenden Regelungen an Dritte weiter, so ist seitens des Auftraggebers eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der Agentur im Verhältnis zum Aufwand der für den Pitch erbrachten Arbeiten angemessen festgesetzt. Die Vertragsstrafe wird fällig, sobald der Agentur eine Vertragsverletzung im vorstehenden Sinne bekannt wird und die Agentur die im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe dem Auftraggeber mitteilt. Unberührt von der Vertragsstrafe bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der Agentur.

7.3.5. Die vorangegangenen Ziffern 7.1 bis 7.3 gelten ebenso für die Erstellung von Keynotes.

  1. Social Media Accounts und Plattformen
    8.1. Wenn und soweit die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattform ist der Kunde.

8.2. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt. Insbesondere wird im Auftrag festgelegt, ob die Agentur die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder nur nach Rücksprache entsprechend den Auftragsvorgaben durchführen darf.

8.3. Die Agentur ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
8.4. Die Agentur ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Herausgabe der Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts zu verlangen.

8.5. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen Social Media Plattformen hat und dass die Agentur infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann. Dem Kunden ist ferner bekannt, dass Plattformbetreiber Social Media Accounts aus unterschiedlichen Gründen sperren, löschen oder blockieren können. Falls dies geschieht, ist dem Kunden bewusst, dass die Agentur hierfür keinerlei Verantwortung übernehmen kann. Dies gilt ebenfalls für Maßnahmen der Social-Media-Plattformen zur Bekämpfung von Spam und zum Schutz ihrer Community-Richtlinien. Auch in solchen Fällen übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.

  1. Rechteeinräumung
    9.1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken. Dessen konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen des jeweiligen Auftrags vereinbart. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.

9.2. Liefert der Kunde der Agentur zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt der Agentur hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte und steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinngemäß ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte.

9.3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, obliegt es dem Kunden, alle erforderlichen Maßnahmen für die Einholung von Lizenzen und Berechtigungen für das entstandene Material zu treffen. Auf Anfrage der Agentur ist der Kunde jederzeit verpflichtet, entsprechende Nachweise (Lizenzen, Einwilligungen etc.) vorzulegen.

9.4. Die Agentur haftet nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht für Lizenzrechtsverletzungen. Wird die Agentur wegen einer Lizenzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

9.5. Kann geplanter Content aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Absage einer Veranstaltung oder Auftreten einer Pandemie) nicht gepostet werden, behält sich die Agentur das Recht vor, den dafür bereits aufgewendeten Zeitaufwand regulär abzurechnen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    10.1. Der Kunde unterstützt die Agentur bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt der Agentur jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die die Agentur bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind.

10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 10.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung der Fertigstellung oder Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins, selbst zu vertreten.

10.3. Die Bereitstellung von Bild- und Videomaterial hat grundsätzlich durch den Kunden zu erfolgen, wenn die Agentur Inhalte (z.B. Social Media Posts) erstellt. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, werden für die Postplanung ausschließlich lizenzierte Bilder und Videos (z.B. von Canva.com) verwendet.

  1. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
    11.1. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages gegenseitig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die ihnen anvertraut wurden oder die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren und sie nicht unbefugt für eigene Zwecke zu verwerten. Vertrauliche Informationen beider Parteien dürfen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrags verwendet werden.

11.1.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschten Informationen sowie dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Geschäftsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.

11.1.2. Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die

(a) schon vor Beauftragung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden,

(b) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften staatlichen Stellen zugänglich zu machen sind oder

(c) von dem jeweils überlassenden Vertragspartner schriftlich als nicht vertrauliche Information freigegeben wurden. Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt derjenige, der sich darauf beruft. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.

11.2. Alle Rechte, insbesondere etwaige Rechte am geistigen Eigentum, an den vertraulichen Informationen verbleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den anderen Vertragspartner zurückzugeben; elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien, wobei auch diese nicht verwertet werden dürfen. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihren Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.

11.3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweils betroffene Partei selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die zum Zwecke des Auftrags überlassenen Unterlagen – soweit diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gelöscht werden können – sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

11.4. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, die ihrerseits einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, die den vorstehenden Regelungen entspricht.

  1. Vergütung
    12.1. Die Höhe der Vergütung für die von der Agentur zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe gegebenenfalls zu entrichtender Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über Leistungsänderungen nach Ziffer 5 bestimmt.
    12.2. Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung sowie ggf. zu entrichtender Lizenzgebühren erfolgt monatlich nachschüssig, soweit nicht ausdrücklich durch den Auftrag abweichend geregelt. Honorare und Lizenzgebühren sind grundsätzlich nicht skontierbar.

12.3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang, der per E-Mail erfolgt, ohne Abzug zahlbar.

12.4. Alle in Angeboten bzw. Aufträgen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

  1. Gewährleistung
    13.1. Die Agentur leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Gewährleistung nicht durch die folgenden Klauseln beschränkt wird. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich ausschließlich auf Social Media Posts, die vom Kunden nicht abgenommen wurden. Bereits abgenommene Social Media Posts sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

13.2. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 10 (Mitwirkungspflichten des Kunden) bleibt hiervon unberührt. Bei Social Media Posts entfällt die Gewährleistung nach Ende der Abnahmefrist gemäß Ziffer 6.2.

13.3. Ist die Agentur als Subunternehmer für den Kunden tätig, ist die Agentur von jeglicher Art von Gewährleistung ab Vertragszeitpunkt ausgeschlossen. Dies setzt voraus, dass der Kunde die Social Media Dienstleistungen an seine Endkunden weiterverkauft.

  1. Haftung
    14.1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursachen. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet die Agentur hingegen nicht. Unbeschränkt bleibt die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

14.2. Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). In diesem Fall ist die Schadensersatzpflicht auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Löschung oder Blockierung von Social-Media-Accounts, zu geringes Wachstum oder sonstige Folgeschäden.

14.3. Es obliegt dem Kunden, die Leistung auf ihre rechtliche – insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche – Zulässigkeit zu überprüfen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet – auch bei leichter oder grober Fahrlässigkeit – nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben, abgenommen oder genehmigt wurden.

14.4. Dem Kunden ist bewusst, dass bestimmte Leistungen der Agentur über Dienste Dritter (Social-Media-Plattformen etc.) erbracht werden. Die Agentur hat auf den Betrieb dieser Dienste keinen Einfluss und haftet daher nicht für deren Funktionieren oder Änderungen.
14.5. Ist die Agentur als Subunternehmen für den Kunden tätig, dann ist die Agentur von jeglicher Art von Haftung ab Vertragszeitpunkt ausgeschlossen, vorausgesetzt, der Kunde verkauft die Social Media Dienstleistungen an eigene Kunden weiter.

14.6. Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von der Agentur nicht auf Datenschutzrichtigkeit kontrolliert, da diese vom Kunden genehmigt oder bereitgestellt werden. Jegliche Art von Datenschutzverletzungen, Pannen oder Verfehlungen – unabhängig davon, ob wissentlich oder unwissentlich – unterliegen vollständig der Verantwortung des Kunden. Die Agentur kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

  1. Rechtskonformität
    15.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der von der Agentur erbrachten Leistungen ist eine umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität, wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden darf. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web- und Social-Media-Kampagnen. Die Agentur empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte durch qualifizierte Rechtsberater auf Rechtskonformität prüfen zu lassen.

15.2. Die Agentur wird den Kunden auf für die Agentur erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder der Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Besteht der Kunde dennoch auf einer Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

  1. Besondere Bestimmungen für Webdesign-Dienstleistungen
    16.1. Zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen gelten im Falle von Webdesign-Leistungen die folgenden Bestimmungen.

16.2. Keine Haftung für Kundeninhalte: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.), die vom Kunden bereitgestellt wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden dürfen.

16.3. Keine Prüfungspflicht der Agentur: Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

16.4. Haftungsübergang nach Abnahme: Inhalte oder Designelemente, die von der Agentur im Rahmen des Webdesigns erstellt oder eingebaut wurden, unterliegen der Haftung der Agentur nur bis zur Abnahme des jeweiligen Werkes. Mit der Abnahme übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die weiteren Inhalte und die Nutzung der Website.

16.5. Prüfpflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Agentur erstellten oder eingefügten Inhalte und Funktionalitäten umgehend nach deren Live-Schaltung bzw. Abnahme auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

16.6. Keine Haftung für nachträgliche Änderungen: Die Agentur haftet nicht für nachträgliche Änderungen, Beeinträchtigungen oder externe Eingriffe in die erstellte Website, die nach der Übergabe erfolgen. Insbesondere Plugins, Updates, Änderungen durch den Hosting-Provider oder Eingriffe Dritter liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.

16.7. Abnahmefiktion: Hat der Kunde binnen 7 Kalendertagen nach Übergabe des fertiggestellten Webdesign-Werkes keine Mängel schriftlich gerügt, gilt das Werk als automatisch abgenommen. Eine ausdrückliche Abnahmeerklärung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

16.8. Pflichtenheft und Teilfreigaben: Die schriftliche Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Pflichtenheften durch den Kunden gilt jeweils als Abnahme dieser Teilleistungen. Insoweit können bereits freigegebene Zwischenstände vom Kunden nicht mehr als mangelhaft zurückgewiesen werden, sofern die Agentur diese entsprechend den freigegebenen Vorgaben umgesetzt hat.

16.9. Einsatz von Drittsoftware auf Risiko des Kunden: Bei der Erstellung der Website kann die Agentur auf Vorlagen, Open-Source-Software oder Drittanbieter-Plugins zurückgreifen. Dies erfolgt im Sinne und mit Zustimmung des Kunden. Etwaige Risiken oder Mängel, die aus der Verwendung dieser Drittsoftware entstehen (z.B. Sicherheitslücken, Inkompatibilitäten, Lizenzänderungen), trägt der Kunde, sofern die Agentur diese Komponenten mit üblicher Sorgfalt ausgewählt hat.

16.10. Keine Wartungspflichten ohne Vereinbarung: Wartung, Update-Installation und Datensicherung der erstellten Website schuldet die Agentur nur bei ausdrücklicher Beauftragung in einem separaten Vertrag oder im Rahmen des Auftrags. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Agentur nach Projektabschluss nicht verpflichtet, die Website technisch zu betreuen.

16.11. Urheberrechte und Nutzungsrechte: Alle Urheberrechte an den von der Agentur im Webdesign erstellten Layouts, Grafiken, Quellcodes und sonstigen Werken verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei der Agentur. Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht an den erstellten Werken, und auch dann ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck (z.B. Betrieb der betreffenden Website). Jede weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

  1. Besondere Bestimmungen für SEO-/Google-Ranking-Dienstleistungen
    17.1. Geltung der Sonderregeln: Neben den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB gelten im Falle von SEO-Dienstleistungen (insbesondere Suchmaschinenoptimierung und Backlink-Aufbau) die nachfolgenden besonderen Regelungen.

17.2. Keine Ranking-Garantie: Die Agentur garantiert keine bestimmten Platzierungen in Google oder anderen Suchmaschinen. Jegliche Angabe oder Erwartung hinsichtlich eines Ranking-Erfolgs stellt lediglich eine unverbindliche Prognose auf Basis früherer Erfahrungen dar und ist keine Zusicherung eines konkreten Erfolgs im rechtlichen Sinne.

17.3. Unkontrollierbarkeit von Suchmaschinenänderungen: Dem Kunden ist bekannt, dass Google-Algorithmen und Ranking-Kriterien ständigen Änderungen unterliegen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Algorithmusänderungen, Updates oder sonstige Maßnahmen der Suchmaschinenanbieter können Ergebnisse verschlechtern oder bereits erzielte Erfolge zunichtemachen, ohne dass dies von der Agentur abwendbar wäre.

17.4. Keine Haftung für Rankingverluste: Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rankingverluste, vorübergehende Ranking-Schwankungen, De-Indexierungen oder manuelle Abstrafungen (Penalties) durch Suchmaschinenbetreiber. Solche Ereignisse stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Agentur die vereinbarten SEO-Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt hat.

17.5. Erfolgskriterium Top-20: Die erbrachte SEO-Leistung gilt als vertragsgemäß erfüllt, sobald der Internetauftritt des Kunden mit mindestens einem vereinbarten Suchbegriff eine Platzierung unter den Top 20 Ergebnissen in einer gängigen Suchmaschine (z.B. Google) erreicht – unabhängig davon, ob im Verkaufsgespräch oder Angebot ggf. höhere Zielsetzungen erwähnt wurden.

17.6. Backlinks – Sorgfalt und keine Erfolgsgarantie: Die Agentur setzt Backlinks im Rahmen der SEO-Strategie mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen. Eine Garantie für die langfristige Wirksamkeit oder Beständigkeit einzelner Backlinks wird jedoch nicht übernommen. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass Backlinks dauerhaft bestehen bleiben oder kontinuierlich positive Auswirkungen auf das Ranking haben.

17.7. Haftungsausschluss für risikobehaftete Links: Sofern die Agentur – in Abstimmung mit dem Kunden – im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung Links auf externen Seiten oder privaten Blog-Netzwerken (PBN) setzt oder mietet, erfolgt dies im Interesse des Kunden. Die Agentur, ihre Geschäftsführer oder Mitarbeiter übernehmen keine Verantwortung für Schäden, Verluste oder negative Auswirkungen, die direkt oder indirekt durch die Nutzung solcher Backlinks oder durch die Inhalte der verlinkten Seiten entstehen können. Der Kunde stellt die Agentur, deren Organe und Mitarbeiter in solchen Fällen von jeglicher Haftung frei.

17.8. Kein Haftung für externe Einflüsse: Die Agentur ist nicht verantwortlich für SEO-Ergebnisseinbußen, die durch Maßnahmen oder Eingriffe entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Insbesondere Änderungen am Webauftritt durch andere Dienstleister, den Kunden selbst oder den Hosting-Anbieter sowie sonstige externe Eingriffe fallen in den Risikobereich des Kunden.

17.9. Rechtlich bedenkliche Keywords und Inhalte: Gibt der Kunde bestimmte Keywords, Inhalte oder SEO-Maßnahmen vor, die rechtlich bedenklich sind (z.B. Verstöße gegen Markenrechte, wettbewerbswidrige Inhalte oder sonstige Rechtsverletzungen), so trägt ausschließlich der Kunde das rechtliche Risiko und die Verantwortung hierfür. Die Agentur ist berechtigt, rechtskritische Vorgaben abzulehnen. Sollte der Kunde dennoch auf deren Umsetzung bestehen und die Agentur führt diese auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise durch, stellt der Kunde die Agentur in vollem Umfang von etwaigen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

17.10. Unterbrechungsrecht bei Rechtsrisiken: Die Agentur behält sich das Recht vor, laufende SEO-Maßnahmen vorübergehend auszusetzen oder ganz einzustellen, falls konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Fortführung der Maßnahmen Rechtsverstöße oder behördliche Maßnahmen (z.B. wegen Wettbewerbsverstößen) drohen. Dies erfolgt nach Möglichkeit in Rücksprache mit dem Kunden.

17.11. „Best-Effort“-Leistung, keine Erfolgspflicht: Sämtliche SEO-Maßnahmen der Agentur werden im Rahmen eines Dienstvertrags auf „Best Effort“-Basis erbracht. Dies ist kein Werkvertrag mit garantiertem Erfolg. Die Agentur schuldet dem Kunden demnach die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z.B. Platz 1 Ranking).

  1. Kennzeichenschutz und Referenznennung
    18.1. Die Bezeichnung der Agentur, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind geschützte Kennzeichen der Agentur. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, es sei denn, es handelt sich um eine Nutzung im Sinne von Ziffer 12.2 (Referenznennung durch die Agentur).

18.2. Die Agentur ist – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Kunden – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo des Kunden auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Dies gilt ebenfalls für Präsentationen der Social-Media-Accounts des Kunden oder Veröffentlichungen von beispielhaften Arbeitsergebnissen (z.B. Social-Media-Posts oder Webdesign-Screenshots) auf Werbeträgern oder Online-Präsenzen der Agentur.

18.3. Die Agentur ist ferner berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber (z.B. Designer) hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

  1. Datenschutz
    19.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke – beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form) – und zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Schlussbestimmungen
    20.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2. Schiedsgerichtsvereinbarung (ausschließlich für Unternehmer)

20.2.1. Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich Fragen über sein gültiges Zustandekommen, seine Gültigkeit, Erfüllung, Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit) sind endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

20.2.2. Schiedsort: Der Schiedsort ist Wien, Österreich, oder ein anderer von der Agentur ausschließlich bestimmter Ort. Diese Ortswahl ist verbindlich und nicht verhandelbar. (
20.2.3. Verfahrenssprache: Verfahrenssprache ist Deutsch. Falls das Schiedsverfahren ausnahmsweise in einem anderssprachigen Umfeld durchgeführt wird, kann die Agentur alternativ eine andere Sprache (z.B. Portugiesisch bei Verfahren in Portugal) als Verfahrenssprache festlegen.

20.2.4. Schiedsordnung: Das Schiedsverfahren richtet sich nach der Schiedsordnung der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) oder ad hoc nach den UNCITRAL-Schiedsregeln, nach Wahl der Agentur.

20.2.5. Einzelschiedsrichter: Das Schiedsgericht besteht aus einem einzelnen Schiedsrichter. Ein Schiedsgericht mit mehreren Schiedsrichtern ist ausgeschlossen. Der Schiedsrichter wird durch die Agentur oder eine von ihr bestimmte Institution benannt.

20.2.6. Kostenlast: Sämtliche Kosten des Schiedsverfahrens – einschließlich Schiedsrichterhonorar, Verwaltungsgebühren, Gutachterkosten, Dolmetscherkosten, Reisekosten der Parteien, Anwaltskosten und sonstiger Nebenkosten – trägt ausschließlich die klagende Partei, sofern die Agentur im Schiedsspruch obsiegt.

20.2.7. Mediation (optional): Die Parteien können vor Einleitung des Schiedsverfahrens ein Mediationsverfahren durchführen. Wird eine Mediation durchgeführt, so trägt – analog zur Schiedsregelung – die klagende bzw. unterliegende Partei sämtliche Kosten der Mediation (insbesondere Mediatorhonorar, Raumkosten, Reisekosten).

20.2.8. Vertraulichkeit: Das gesamte Schiedsverfahren unterliegt strikter Vertraulichkeit. Sämtliche Verfahrensinhalte, Beweismittel, Schriftsätze, Zeugenaussagen, Schiedssprüche und Kostenentscheidungen dürfen nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

20.2.9. Vertragsstrafe bei Verstoß: Ruft eine Vertragspartei entgegen dieser Vereinbarung dennoch ein staatliches Gericht an, so verwirkt sie damit eine Vertragsstrafe in Höhe von € 9.000,- (neuntausend Euro) zzgl. gesetzlicher USt., die sofort zur Zahlung fällig ist. Zusätzlich sind sämtliche der Agentur in diesem Zusammenhang entstehenden Anwalts- und Verfahrenskosten von dieser Partei zu tragen.

20.2.10. Geltung nur im B2B-Verhältnis: Diese Schiedsgerichtsklausel gilt ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Für Verbraucher im Sinne des KSchG ist diese Klausel nicht anwendbar.

20.2.11. Umfang und zukünftige Änderungen: Die Schiedsvereinbarung gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages – einschließlich solcher nach Vertragsschluss – unterliegen ebenfalls dieser Schiedsvereinbarung, soweit rechtlich zulässig.

20.2.12. Bestimmung des Verfahrensbeginns: Die Agentur ist berechtigt, den Beginn des Schiedsverfahrens einseitig zu terminieren. Insbesondere kann sie festlegen, dass die erste mündliche Verhandlung frühestens 12 Monate und spätestens 36 Monate nach Rechnungsdatum der letzten von der Agentur gelegten Rechnung stattfindet. Diese Fristbestimmung gilt, sofern und soweit sie rechtlich zulässig ist.

20.3. Gerichtsstand (nachrangig bei Nichtanwendung der Schiedsvereinbarung)
Soweit die vorstehende Schiedsgerichtsklausel (Ziffer 20.2) keine Anwendung findet, ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Republik Portugal. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Portugal hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der genaue Ort bzw. die Stadt des zuständigen Gerichts wird je nach Art der Rechtsstreitigkeit von der Agentur oder deren Rechtsvertretung bestimmt und dem Kunden bekannt gegeben.

20.4. Schriftformklausel: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht in diesem Vertrag ausdrücklich auf die Textform verwiesen wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftformklausel bedürfen ihrerseits der Schriftform.

20.5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke: Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirksam vereinbart hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

Änderungen in den AGB

Neue Inhalte und Regelungen in der AGB ab dem 01.12.2024

Einführung einer Schiedsgerichtsklausel (für Geschäftskunden) – Eine wichtige Neuerung ist die Aufnahme einer Schiedsgerichtsklausel. Das bedeutet: Für unsere Geschäftskunden (B2B) werden Streitigkeiten nicht mehr vor ordentlichen Gerichten ausgetragen, sondern vor einem Schiedsgericht. Dieses Schiedsverfahren richtet sich nach österreichischem Recht und findet in der Regel in Wien und auf Deutsch statt. Für Verbraucher (Privatkunden) ändert sich hier nichts – die Schiedsgerichtsklausel gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr (B2B).

Warum? Dies soll beide Seiten vor langen Gerichtsverfahren bewahren und ein schnelleres, vertrauliches Verfahren ermöglichen. Durch das Schiedsverfahren schaffen wir klare Rahmenbedingungen für den Fall einer Unstimmigkeit, was letztlich für mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit sorgt. (Hinweis: Diese Änderung ersetzt die bisherige Gerichtsstandsregelung. Zuvor war z. B. der Gerichtsstand für Firmenkunden in Portugal festgelegt – das entfällt zugunsten des neuen Schiedsverfahrens.)

Ergänzungen für Webdesign-Leistungen – Da wir nun verstärkt Webdesign-Dienstleistungen anbieten, haben wir unsere AGB um spezielle Regelungen für diesen Bereich erweitert. Neu aufgenommen wurden unter anderem folgende Punkte:

  • Verantwortung für Inhalte: Inhalte, die Sie uns bereitstellen (Texte, Bilder, Videos, Logos etc.), liegen in Ihrer Verantwortung. Wir prüfen vom Kunden geliefertes Material nicht umfassend auf rechtliche Zulässigkeit, Korrektheit oder Vollständigkeit. Mit anderen Worten: Wenn Sie uns z. B. Fotos oder Texte geben, gehen wir davon aus, dass Sie die Rechte daran besitzen und dass diese Inhalte in Ordnung sind.
  • Haftung bis zur Abnahme: Für Inhalte und Designs, die wir erstellen oder in Ihre Website einbauen, haften wir nur bis zur Abnahme. Sobald Sie das Ergebnis freigeben und abnehmen, übernehmen Sie die volle Verantwortung dafür. Nachträgliche Änderungen an der Website oder spätere externe Eingriffe (etwa durch Plugins, Ihren Hosting-Anbieter oder andere Dienstleister) fallen nicht mehr in unseren Haftungsbereich.
  • Prüfung und Abnahme: Wir bitten Sie, nach Fertigstellung eines Webdesign-Projekts alle Inhalte und Funktionen zeitnah zu prüfen. Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe keine erheblichen Mängel gemeldet werden, gilt das Projekt automatisch als abgenommen. Eine schriftliche Freigabe oder das gemeinsame Pflichtenheft gilt ebenfalls als Abnahme. Das heißt, das Projekt ist abgeschlossen, sofern Sie nicht innerhalb dieser Frist Änderungswünsche oder Probleme anzeigen.
  • Drittsysteme und Nachbetreuung: Wir verwenden bei Webprojekten mitunter Vorlagen, Open-Source-Software oder Plugins von Drittanbietern (z. B. in WordPress). Neu in den AGB ist festgehalten, dass wir für die Funktion dieser Fremdkomponenten keine Garantie übernehmen können, da wir darauf keinen Einfluss haben. Außerdem ist klarstellt, dass Support oder Wartung nach Projektabschluss nur erfolgt, wenn wir das separat vereinbaren (beispielsweise im Rahmen eines Wartungsvertrags). Standardmäßig ist nach Abschluss des Projekts also keine dauerhafte Wartung

Warum? Diese neuen Webdesign-Klauseln dienen vor allem der Klarstellung und Absicherung. Sie stellen sicher, dass beide Seiten wissen, wer wofür verantwortlich ist: Sie liefern z. B. rechtlich unbedenkliche Inhalte, wir erstellen Ihre Website sorgfältig. Nach Ihrer Abnahme haben Sie die Kontrolle über die Website. So werden Missverständnisse vermieden – etwa darüber, wer haftet, wenn nachträglich etwas auf der Website geändert wird oder wenn ein Plugin eines externen Entwicklers plötzlich Probleme macht. Insgesamt erleichtern diese Regeln die Zusammenarbeit in Webprojekten und schützen sowohl Sie als auch uns vor unklaren Haftungsfragen.

Regelungen für SEO, Google-Rankings & Backlinks – Ein weiterer neuer Abschnitt in unseren AGB betrifft unsere SEO-Dienstleistungen (Suchmaschinenoptimierung, Google-Ranking-Services und Backlink-Erstellung). Hier haben wir folgende Leitlinien festgeschrieben:

  • Keine Erfolgs­garantie bei Rankings: Wir freuen uns natürlich, wenn wir Ihre Website nach vorne bringen – aber wir können keine bestimmten Platzierungen bei Google & Co. garantieren. Neue AGB-Klauseln stellen klar, dass Rankingerfolge Erfahrungswerte aus unserer Arbeit sind, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne. Suchmaschinen-Algorithmen ändern sich ständig, worauf wir keinen Einfluss haben. Daher können wir nicht versprechen, dass eine einmal erreichte Position dauerhaft bleibt oder dass ein bestimmtes Ranking-Ziel unbedingt erreicht wird.
  • Leistungserfüllung und Top-20-Kriterium: Wir haben definiert, wann unsere SEO-Leistung als erfüllt gilt: Sobald mindestens eine Ihrer Webseiten mit einem wichtigen Suchbegriff in den Top 20 der Suchergebnisse erscheint, betrachten wir den Auftrag als erfolgreich erfüllt – selbst wenn im Vorgespräch höhere Ziele erwähnt wurden. Natürlich streben wir immer das bestmögliche Resultat an, aber diese Definition soll helfen, ein Mindestziel klar festzulegen. So gibt es eine transparente Grundlage, ab wann unsere vertragliche Pflicht erfüllt ist, und beide Seiten haben Planungssicherheit.
  • Haftungsausschluss bei externen Faktoren: Ranking-Verluste, De-Indexierungen oder Strafen durch Suchmaschinen (z. B. Google) können leider passieren – etwa durch Algorithmus-Änderungen oder äußere Einflüsse – und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. In den neuen AGB haben wir deutlich gemacht, dass wir für solche externen Änderungen oder Maßnahmen Dritter keine Haftung übernehmen können. Gleiches gilt, wenn Sie oder weitere Dienstleister parallel Änderungen an Ihrer Website vornehmen, die sich auf die SEO-Ergebnisse auswirken.
  • “Best Effort”-Grundsatz: Alle unsere SEO-Maßnahmen führen wir nach dem „Best Effort“-Prinzip Das heißt, wir setzen unser Know-how bestmöglich ein, um Ihr Ranking zu verbessern, schulden aber keinen garantierten Erfolg. Rechtlich gesehen ist die SEO-Dienstleistung also kein Werkvertrag mit Erfolgspflicht, sondern eine Dienstleistung, bei der wir uns mit vollem Einsatz um Verbesserungen bemühen.
  • Verantwortung für Keywords & Inhalte: Sollten Sie uns bestimmte Schlüsselwörter, Themen oder SEO-Ziele vorgeben, die eventuell rechtlich sensibel sind (z. B. geschützte Markennamen oder wettbewerbsrechtlich heikle Begriffe), so liegt die Verantwortung für diese Vorgaben bei Ihnen. Einfach gesagt: Wenn Sie möchten, dass wir auf ein bestimmtes Keyword optimieren, von dem rechtliche Risiken ausgehen könnten, müssen Sie selbst für die rechtliche Unbedenklichkeit sorgen.
  • Unterbrechung bei Rechtsrisiken: Zu Ihrem und unserem Schutz haben wir festgelegt, dass wir SEO-Leistungen vorübergehend aussetzen dürfen, falls rechtliche Risiken auftauchen – beispielsweise wenn wir feststellen, dass eine Optimierungsmaßnahme gegen Wettbewerbsregeln verstoßen könnte. In so einem Fall würden wir Sie natürlich informieren. Diese Klausel dient dazu, rechtliche Probleme zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Warum? Mit den SEO-spezifischen Ergänzungen wollen wir Missverständnisse und falsche Erwartungen vermeiden. Suchmaschinenoptimierung ist keine exakte Wissenschaft, und Ergebnisse lassen sich nicht erzwingen. Indem wir transparent machen, was wir leisten können und was nicht, schaffen wir Vertrauen und verhindern Enttäuschungen. Die neuen Regeln schützen uns rechtlich davor, für Dinge verantwortlich gemacht zu werden, die außerhalb unserer Kontrolle liegen (wie Google-Updates oder vom Kunden gewünschte riskante Keywords). Gleichzeitig wissen Sie als Kunde genau, woran Sie sind und dass wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Diese Klarheit kommt der Zusammenarbeit und langfristigen Zufriedenheit beider Seiten zugute.

Geänderte oder erweiterte bestehende Regelungen

Neben den komplett neuen Abschnitten haben wir auch einige bereits vorhandene Klauseln angepasst oder präzisiert:

  • Haftungsbegrenzungen und Verantwortung: Wir haben unsere Haftungsausschlüsse überarbeitet und teilweise erweitert, um unser Haftungsrisiko weiter zu minimieren (im rechtlich zulässigen Rahmen) und Ihnen genau aufzuzeigen, in welchen Fällen wir nicht haften können. Beispielsweise betonen die neuen AGB klar, dass wir nicht für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden haften, und dass unsere unbegrenzte Haftung nur bei Vorsatz (Absicht) und bestimmten gesetzlichen Fällen greift, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Diese Punkte waren in ähnlicher Form zwar schon zuvor vorhanden, wurden aber nun noch deutlicher formuliert, um Missverständnisse auszuschließen. Auch wurde – wie oben beschrieben – ergänzt, dass Inhalte, die vom Kunden stammen oder vom Kunden freigegeben wurden, von Ihrer Seite auf Rechtmäßigkeit zu prüfen sind, und wir dafür keine Haftung tragen. Das schafft Klarheit, welche Pflichten auf Kundenseite liegen.
  • Leistungsumfang und neue Services: In der Leistungsbeschreibung unserer AGB haben wir unsere angebotenen Services aktualisiert. Früher lag der Fokus primär auf Social Media Marketing; jetzt finden sich dort auch Webdesign und SEO/Online-Marketing-Leistungen explizit wieder, damit die AGB unseren aktuellen Leistungsumfang vollständig abdecken. So wissen Sie, dass all diese Leistungen den gleichen Bedingungen unterliegen.
  • Urheberrechte und Bezahlung: Ebenfalls präzisiert haben wir die Regelung zu Urheberrechten an unseren Arbeitsergebnissen. Neu ist der klare Hinweis, dass zum Beispiel Layouts, Grafiken oder Texte, die wir für Sie erstellen, bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bleiben. Erst nach Ihrer vollständigen Zahlung erhalten Sie die uneingeschränkten Rechte gemäß Vertrag. Diese Regel ist branchenüblich, aber wir haben sie nun deutlich in die AGB aufgenommen, um Ihnen volle Transparenz zu bieten. Auch die Lizenznutzung wurde konkretisiert: Sie dürfen unsere Arbeit natürlich für Ihr Projekt nutzen, aber eine Verwendung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf unserer Zustimmung. Dadurch verhindern wir Unklarheiten darüber, wofür Sie die erstellten Materialien einsetzen dürfen.
  • Datenschutz und Referenzen: Einige vorhandene Klauseln, etwa zum Datenschutz und zur Nutzung von Kundennamen als Referenz, wurden unverändert aus der alten Fassung übernommen, aber ggf. sprachlich leicht überarbeitet. Hier gab es inhaltlich keine großen Änderungen, nur kleine Präzisierungen zur Verständlichkeit.

Warum wir diese Änderungen vorgenommen haben

Abschließend möchten wir Ihnen noch kurz erläutern, warum wir diese Überarbeitung für notwendig und sinnvoll halten:

  • Rechtliche Absicherung: Die Aktualisierung der AGB hilft uns, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Indem wir bestimmte Szenarien (etwa beim SEO oder im Webdesign) ausdrücklich regeln, können wir uns im Streitfall auf klare Vereinbarungen berufen. Das macht unsere Zusammenarbeit mit Ihnen rechtlich wasserdichter und reduziert das Risiko von Unklarheiten, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Zum Beispiel schützt uns die Schiedsgerichtsklausel davor, in unterschiedlichen Ländern langwierige Gerichtsprozesse führen zu müssen, und die neuen Haftungsklauseln bewahren uns vor Forderungen, für die wir vernünftigerweise nicht verantwortlich sein können.
  • Klarheit und Transparenz: Genauso wichtig war uns, dass Sie als unser Kunde jederzeit den Durchblick behalten. Niemand liest gerne AGB, nur um dann über komplizierte Formulierungen zu stolpern. Daher haben wir viele Punkte klarer formuliert und neue Entwicklungen (neue Services, neue Branchenstandards) berücksichtigt. Jetzt ist eindeutig festgehalten, was Sie von uns erwarten können und was nicht. Diese Transparenz schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass es im Projektablauf weniger Missverständnisse Wenn zum Beispiel von vornherein klar ist, dass Suchmaschinen-Rankings nicht garantierbar sind oder dass eine Website ohne Wartungsvertrag nicht endlos gepflegt wird, können wir beide besser planen.
  • Bessere Zusammenarbeit: Letztlich sollen die überarbeiteten AGB die Zusammenarbeit mit Ihnen noch reibungsloser Viele der neuen oder angepassten Klauseln – etwa die Abnahmefrist von 7 Tagen oder die Pflicht, Inhalte zu prüfen – fördern einen zügigen und geordneten Projektabschluss. Wenn beide Seiten wissen, woran sie sind, können wir effizienter und zufriedener zusammenarbeiten. Die AGB schaffen einen Rahmen, in dem unsere Leistungen erbracht werden, sodass wir uns im Tagesgeschäft auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Projekt zum Erfolg zu führen.

Zusammengefasst: Wir haben neue Leistungen (Webdesign, SEO) integriert, bisherige Regeln präzisiert und durch neue ergänzt (z. B. Schiedsverfahren für B2B, detaillierte Haftungsgrenzen), um mit der Zeit zu gehen und alle Eventualitäten fair abzudecken. Diese Änderungen sind aus unserer Sicht notwendig, um Ihnen transparente und faire Bedingungen zu bieten und uns zugleich rechtlich abzusichern.